O.Lämmel
Automobil- und Motorentechnik
           Spezialgebiet: Opel-CIH-Fahrzeuge

               Fliederweg 1
               33178 Borchen
               Telefon: 0049/5251/381451
               E-Mail: O.Laemmel@web.de

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          AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen
Alle bezogenen  Dienstleistungen, Artikel und Lieferungen der Firma O.Lämmel, egal ob aus dem Gesamtkatalog oder auf Anfrage, unterliegen ausschließlich den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegenahme von Dienstleistungen, Artikeln und Lieferungen, erkennen Sie dies in jedem Falle an. Ordnungsgemäß gelieferte Artikel können nur nach vorheriger Zustimmung meinerseits zurück gegeben werden. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Die Erhebung einer  Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühr von 15% behalte ich mir vor. Extra für den Kunden bestellte (Sonder-)Teile können nicht umgetauscht werden. (Sonder-)Teile, Motoren oder Revisionen, die eigens für den Kunden bestellt, angefertigt oder aufgebaut werden, sind mit 40% des Endpreises anzuzahlen. Wenn vom Kunden angelieferte Teile von mir verarbeitet oder verbaut werden sollen, entfällt die Garantie bei dem Endprodukt. Die Zahlungen des jeweiligen Auftrags erfolgen in bar oder per Vorkasse. Der Nachnahmeversand entfällt. Alle Rechnungen und Beträge sind innerhalb von 7 Tagen (ohne Skontoabzüge!) zu begleichen. Bei Nichtbeachten der Zahlungsfrist werden Unkosten fällig, welche dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%. Alle Preise verstehen sich in Euro.

Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn etwaige Mängel unverzüglich, maximal jedoch binnen 7 Tagen nach deren Auftreten und in schriftlicher Form gemeldet werden. Bei unfrei zurückgesendeter Ware wird die Annahme grundsätzlich verweigert. Es werden also nur ausreichend frankierte Sendungen angenommen. Der Käufer kann die Ware auch selbst anliefern; hier muß zuvor aber unter allen Umständen eine Terminabsprache erfolgen. Liegt ein von mir vertretbarerer Mangel in einer Kaufsache vor, bin ich nach meiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt (max. bis zur Höhe des Kaufpreises). Sollte eine Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl schlagen, ist der Käufer berechtigt, eine Wandlung (bei ungebrauchten, originalverpackten Teilen!) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf  Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Desweiteren wird nicht für auftretende Folgeschäden gehaftet. Dieses gilt ebenso für die unqualifizierte Handhabung beim Ein-, An- oder Umbau der erworbenen Artikel. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Datum der Rechnung. Auf Wettbewerbsprodukte (motorsportliche Teile) kann keine Garantie oder Gewährleistung übernommen werden, da es sich um extrem beanspruchte Hochleistungsprodukte handelt. Eine Gewährleistung für gebrauchte Teile ist ebenfalls ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Ich behalte mir das Eigentum an der von mir gelieferten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Sollten bei der von mir gelieferten Ware offensichtlich gewordene Mängel  zu beanstanden sein, können diese somit erst nach vollständigem Eigentum des Käufers angezeigt und behoben werden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug bin ich nach entsprechender Mahnung zum Rücktritt des Kaufvertrags berechtigt.

Gesetzliche Vorschriften/Sorgfaltspflicht
Für die Inbetriebnahme von Teilen ist allein der Käufer verantwortlich. Nur Artikel, bei denen es ausdrücklich angegeben ist, verfügen über eine ABE oder ein Gutachten für einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Hiermit wird darauf hingewiesen, daß die Inbetriebnahme aller Wettbewerbsprodukte, bzw. aller Teile ohne ABE oder Gutachten, zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere im öffentlichen Straßenverkehr untersagt ist. Der Käufer hat somit für den gesetzlich konformen Zustand seines im Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugs selbst Sorge zu tragen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt grundsätzlich das Recht der BRD. Erfüllungsort ist Borchen. Gerichtsstand ist Paderborn (Landgericht). Dies gilt als vereinbart für alle Dienstleistungen, Artikel und Lieferungen, egal ob diese den Käufer, den Endverbraucher oder andere Firmen (Kaufleute) betreffen. Ebenso bei Personen, welche sich vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhalten, bzw. ihren Wohnsitz in dieses verlegt haben.

Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 07. April 2003 gültig. Preisanpassungen für einzelne Artikel, evt. notwendige Anpassungen der Versandkosten oder auch für die Lieferung von Artikeln, die nicht im Katalog aufgeführt sind, berühren nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; sie bestehen fortlaufend bis auf Widerruf bzw. bis zu einer evt. notwendigen Aktualisierung. Jedem Kunden wird auf Wunsch ein aktuelles Exemplar der AGB ausgehändigt. Alle ausgestellten Rechnungen sind nur gültig mit Datum, blauem Firmenstempel der Fa. O.Lämmel und eigenhändiger Unterschrift des Firmeninhabers.